Branchenfokus: Immobilien

Immobilien wie Häuser, Eigentumswohnungen, Gewerbeobjekte, Bauplätze oder land- und forstwirtschaftliche Flächen bilden oft einen wesentlichen Teil des Vermögens. Aus diesem Grund ist es naheliegend, die steuerliche Situation im Zusammenhang mit der Verwaltung, Bewirtschaftung oder der Veräußerung von Immobilien optimal zu gestalten.

Wir beraten Sie kompetent und individuell in allen Fragen rund um die Besteuerung von Immobilien:

  • Veräußerung und Erwerb von Immobilien: Einkommensteuer, Grunderwerbsteuer, Umsatzsteuer
  • Halten und Verwalten von Immobilien: Abschreibung, Mieteinnahmen, Grundsteuer etc.
  • Immobilien in Gesellschaften (Personengesellschaften und Kapitalgesellschaften)
  • Immobilien im Nachlass: Rechtliche Erwägungen
  • Erbschaftsteuer und Schenkungsteuer: Vergünstigungen für Immobilien
  • Bewertung von Immobilien für die Erbschaftsteuer und Schenkungsteuer: Ertragswert, Vergleichswert, Anschaffungskosten, Herstellungskosten etc.
  • Steuergestaltungen im Zusammenhang mit dem Nießbrauch an Immobilien
  • Rendite- und Tilgungsberechnungen

Für eine unverbindliche Anfrage kontaktieren Sie uns bitte direkt telefonisch oder per E-Mail einen unserer Ansprechpartner oder nutzen Sie das Kontaktformular am Ende dieser Seite.

Die Immobilie im Steuerrecht

Die Gestaltungsmöglichkeiten zur Steueroptimierung im Zusammenhang mit Grundstücken, Häusern etc. sind groß. Dies gilt sowohl für die Bereiche Finanzierung, laufende Besteuerung als auch für die Übertragung von Immobilien an die nächste Generation - z.B. eingekleidet in eine Gesellschaft.

Bei Immobilien handelt es sich rechtlich um Grundstücke, die sowohl bebaut als auch unbebaut sein können. Die Besteuerung dieser Grundstücke knüpft regelmäßig an Ereignisse (z.B. Verkauf) oder Nutzung (z.B. Vermietung) an. Wir bieten Beratung im Zusammenhang mit der Grunderwerbsteuer bei Immobilienübertragungen und bei steuerlichen Fragen rund um die laufenden Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung. An das Eigentum knüpft lediglich die Grundsteuer an. Da es kein (geschlossenes) Immobiliensteuerrecht gibt, muss der beratende Steuerberater über Kenntnisse der verschiedenen Steuerarten verfügen und diese auf Sachverhalte mit Immobilien anwenden können.

Schildern Sie uns hier kurz Ihr Anliegen. Wir freuen uns auf Ihre Anfrage.

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